Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

Unsere gesamten Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hiervon abweichende Bedingungen unseres Kunden haben keine Gültigkeit. Eine stillschweigende Anerkennung ist ausgeschlossen.

§2 Vertragsschluss

(1) Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Unsere Angebote sind ausnahmslos unverbindlich. Irrtümer, technische Änderungen und Gestaltungen bleiben vorbehalten. Vertragsbedingungen kommen erst durch unsere Auftrags­bestätigung oder Ausführung zu Stande. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung.

§3 Preise

(1) Angebotspreise gelten für die Dauer von 3 Monaten. Die Preise verstehen sich rein netto, ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Nachlässen, ab Werk ausschließlich Verpackung und Versandkosten, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren, wie Personal-, Materialkosten, Einkaufskonditionen etc. , sind wir berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen.

§4 Zahlung und Lieferungsverzug

(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor bei Erstbestellungen, Neukunden etc. Vorkasse zu verlangen.

Bei einem Lieferumgang ab 15.000 Euro ist 1/3 des Bestellwertes als Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung fällig. Bis zum Eingang der Gelder sind wir nicht verpflichtet, etwaige Leistungen zu erbringen.

(2) Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet des Nachweises eines höheren Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Gegen unsere Forderungen kann unser Kunde nur auf­rech­nen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

§5 Lieferzeiten

(1) Lieferzeiten sind stets unverbindlich, da diese von verschiedenen Faktoren (z.B. Materialbeschaffung) abhängig sind. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung der Lieferzeit.

(2) Die Lieferzeit beginnt mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringen der vom Kunden zu be­schaffenden Unterlagen, Daten, Zeichnungen, Muster, Beistellteile, Materialien usw. und nicht vor Eingang der evtl. vereinbar­ten Anzahlung.

(3) Die Lieferzeit kann sich durch nachträgliche Änderung der Bestellung durch den Kunden verschieben.

(4) Wir sind zur Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

(5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesent­lich erschweren oder unmöglich machen – z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen, Betriebsstö­rung, Energieausfall usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten – , haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind dann berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, ohne dass wir dies zu vertreten haben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen dann nicht.

(6) Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.

§6 Versand

Der Versand an gewerbliche Kunden erfolgt grundsätzlich unversichert und auf Risiko und Kosten des Kunden. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Bestellers. Verpackungskosten trägt der Kunde. Dieser ist für die fachgerechte Entsorgung des Verpackungsmaterials und aller sonstigen erworbenen Teile verantwortlich und ist nicht berechtigt, diese vom Kaufpreis abzuziehen.

§7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Vergütung des Kunden im Rahmen des Auftrags unser uneingeschränktes Eigentum.

(2) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe unseres Eigentums zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

§8 Gefahrenübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht ab Mitteilung der Versandbereit­schaft oder mit Übergabe an ein Transportunternehmen, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Verlassens der Ware von unse­rem Werksgelände auf gewerbliche Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt oder ob der Trans­port von uns selber durchgeführt wird.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§9 Mängelhaftung

(1) Gewerbliche Kunden müssen die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und erkennbare Mängel sofort, ver­steckte oder sonstige Mängel nach deren Feststellung, schriftlich anzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.

(2) Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Nutzung unserer Waren im Einschichtbetrieb innerhalb von 6 Monaten, bei Nut­zung im Mehrschichtbetrieb innerhalb von 3 Monaten nach Gefahrenübergang. Gewährleistungsansprüche werden nach unse­rer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung ausgeglichen. Kann der Mangel nach mindestens zweimaliger Nach­erfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichend Gelegenheit zur Nach­besserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen, oder wenn sie aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Wegen geringfügiger Män­gel ist ein Rücktritt unzulässig. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

(3) Soweit von uns Teile geliefert werden, die vom Besteller weiterverarbeitet werden, ist es Aufgabe des Bestellers, die Ware vor der Weiterverarbeitung auf seine Tauglichkeit zu der beabsichtigten Nutzung zu überprüfen.

(4) Beruht der Fehler eines mit unserem Teil hergestellten Produktes auf unzureichender Überprüfung oder auf einer Anleitung oder Konstruktion des Bestellers, entfällt unsere Haftung. Bei Werkstoffvorschlägen, konstruktiven Vorschlägen und sonstigen Änderungsvorschlägen des Bestellers übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass sich das Material oder die Konstruktion für den vom Besteller beabsichtigten Verwendungszweck eignet.

(5) Bei Verschleißteilen (z.B. Dichtungen, beweglichen Teilen, abnutzbaren Teilen etc.) stellt die Abnutzung durch den bestim­mungsgemäßen Gebrauch keinen Gewährleistungsfall dar. Für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, leisten wir keine Gewähr.

(6) Wir übernehmen keine Gewährleistung für Schäden die entstanden sind durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwen­dung bzw. Lagerung vor Inbetriebnahme bzw. Weiterverarbeitung, fehlerhafter Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel und ähnlicher Umstände, die wir nicht zu vertreten haben.

(7) Für Mängel an Teilen, die nicht von uns selbst hergestellt, aber in von uns gelieferte Baugruppen und Anlagen integriert sind, bzw. für Mängel an Fremderzeugnissen die durch uns geliefert sind, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung derjenigen Gewährleistungsansprüche, die uns gegen die Lieferanten dieser Teile zusteht.

§ 10 Haftungsbegrenzung

(1) Wir haften maximal bis zur Höhe des Auftragswertes des mangelhaften Einzelteiles. Bei Lohnarbeiten erfolgt im Aus­schussfall kostenloser Ersatz nur der von uns angebotenen Arbeitsfolgen.

(2) Für Materialmängel haften wir nur insoweit, als bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt der Mangel hätte erkennbar sein müssen. Ein- und Ausbaukosten, sowie Kosten für die Bearbeitung mangelhafter Ware durch den Kunden werden von uns nicht erstattet.

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.

§ 11 Sonstiges

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lüneburg, sofern unser Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn unser Kunde keinen allgemeinen Ge­richtsstand in Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(3) Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn unser Kunde seinen Sitz im Aus­land hat.

Stand: Mai 2018